Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Für Bürgerinnen und Bürger/Eigentümer, die ein Haus im alten Ortskern bzw. im Fördergebiet ihres Ortsteils besitzen und dieses z. B. sanieren, umbauen oder erweitern möchten, bestehen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms verschiedene Fördermöglichkeiten.
Fördermittel können u. a. für folgende Maßnahmen beantragt werden:
1. Objektplanungen (Architektenleistungen)
2. Umbau, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von
Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z. B.
- Umfassende energetische Sanierungsarbeiten (Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung...)
- Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen, Anpassungen im Sanitärbereich...)
- Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
- Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
- Fachwerksanierung
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
- Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäude
- Ausbau von Dachgeschossen (gemäß baurechtlicher Genehmigung)
- Sanierung von Grundmauern, Kellern
3. Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise
4. Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
Ihr Objekt steht unter Denkmalschutz? Nutzen Sie das Angebot der Bauherrenberatung und informieren Sie sich über die notwendigen Schritte und möglichen Maßnahmen. Auch ein Denkmal kann zeitgerecht saniert werden.
Die vorstehend aufgeführten Besipiele stellen einen Auszug der möglichen förderfähigen Maßnahmen dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Lassen Sie sich daher im Rahmen der Bauherrenberatung informieren, ob bzw unter welchen Bedingungen die von Ihnen geplanten Maßnahmen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms ggf. förderfähig wären.
Interessiert?
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Für die Vereinbarung eines Beratungstermins nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbüro PlusConcept +49 (0) 6691 21180 auf.