Gerichtsverwaltung Strafgerichtsbarkeit; Ordnungswidrigkeiten Nachlasssachen Familiensachen (Ehescheidungen, Vormundschaften usw.) Anmerkung: Unter Umständen sind die Schiedsämter (siehe besondere Sparte) oder zugelassene Schlichter zuständig.
Betreuung und Unterbringung von Personen Zwangsvollstreckungssachen Anmerkung: Daneben ist die Zweigstelle Herborn für unsere Gemeinde auch zuständig in Grundbuchangelegenheiten, Zivilgerichtsbarkeit, Zwangsversteigerungen und Führung des Vereinsregisters.
Handelsregistersachen
Insolvenzverfahren