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Abwasserbeseitigung

Gemäß § 52 Hessisches Wassergesetz (HWG) obliegt die Abwasserbeseitigung den Gemeinden, in denen das Abwasser anfällt. Die Abwasserbeseitigung kann anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen werden. Hiervon hat die Gemeinde teilweise Gebrauch gemacht. In Teilbereichen der Gemeinde Greifenstein obliegt die Abwasserbeseitigung dem Abwasserverband "Mittlere Dill".

Die Zuständigkeiten gestalten sich wie folgt:
 
 Ortsnetze Betreiber  Kläranlage  Betreiber 

Allendorf,

Beilstein,

Holzhausen,

Rodenberg,

Rodenroth,

Ulm

Gemeinde Greifenstein

Beilstein

Herborner Str. 38

35753 Greifenstein

Braunfels-Tiefenbach AWV "Ulmtal-Lahn"
Stockhausen
Bahnhofstraße 25
35638 Leun

Arborn,
Nenderoth,
Odersberg,

 

AWV "Mittlere Dill"
Hörbach
Im Breiten Boden 18
35745 Herborn

"Kallenbach"
bei Nenderoth
AWV "Mittlere Dill"
Hörbach
Im Breiten Boden 18
35745 Herborn

Greifenstein

AWV "Mittlere Dill"
Hörbach
Im Breiten Boden 18
35745 Herborn

Sinn-Edingen AWV "Mittlere Dill"
Hörbach
Im Breiten Boden 18
35745 Herborn
























Die Abwassergebühren für die Unterhaltung der Abwasseranlagen werden von der Gemeinde Greifenstein erhoben, wobei dies im Falle der Ortsteile Arborn, Greifenstein, Nenderoth und Odersberg (mit Ausnahme der Fäkalschlammgebühren) im Auftrag bzw. für den Abwasserverband "Mittlere Dill" geschieht. Derzeit gelten folgende Gebührensätze:

 

Ortsnetze
 
Abwasser-/
Schmutzwasser-
gebühr
Niederschlags-
wassergebühr
Fäkal-
schlamm-
gebühr
Abfuhr-
unternehmen 
Allendorf,
Beilstein,
Holzhausen,
Rodenberg,
Rodenroth,
Ulm
4,20EURO
(pro m³ Frisch-
wasserverbrauch)
ist in der allgemeinen Abwassergebühr enthalten 33,23 EURO
pro m³
Fa. Inge Thomas,
Flurstraße 11,
35767 Breitscheid
Arborn,
Nenderoth,
Odersberg
3,14 EURO
(pro m³ Frisch-
wasserverbrauch)
0,49 EURO pro m² zu entwässernde Fläche
32,47 EURO
pro m³
Fa. Becker & Hopf,
In der Struth 3,
35102 Lohra
Greifenstein
2,19 EURO
(pro m³ Frisch-
wasserverbrauch)
0,69 EURO pro m² zu entwässernde Fläche
32,47 EURO
pro m³
Fa. Becker & Hopf,
In der Struth 3,
35102 Lohra

 


Hier geht’s zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Greifenstein (Auszug).

Sollten Sie Fragen zu Abwasserangelegenheiten haben, so sind dies Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Greifenstein:
 


in Sachen Ansprechpartner/in
Telefon
Abwasserbeiträge Herr Schenk
(02779) 9124-22
Abwassergebühren
Frau Sedlaczek
(02779) 9124-18
Abwassergebühren
Frau Schmidt
(02779) 9124-17
Abwassertechnik
Herr Fey
(02779) 9124-20
Fäkalschlammabfuhr
Frau Magold
(02779) 9124-21



Weitere Anschriften und Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik "Adressen und Rufnummern".
 

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