Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Kontakt : Inhaltsverzeichnis : Impressum

TOP52

Gemeindliche Einrichtungen

Die Gemeinde hat die Aufgabe, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitszustellen. Die Einwohner sind im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt, und teilweise sogar verpflichtet, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Aufgrund von Pflichtaufgaben, aber auch infolge der Übernahme freiwilliger Aufgaben, betreibt die Gemeinde Greifenstein im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Vielzahl von gemeindlichen Einrichtungen. Dort wo öffentliche Einrichtungen bestehen, liegt im Falle der Inanspruchnahme ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zugrunde. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören beispielsweise die

 

über die Sie auf den nächsten Seiten mehr erfahren können. Die diesen öffentlichen Einrichtungen zugrundeliegenden Vorschriften finden Sie größtenteils auszugsweise in der Rubrik "Satzungen".

Darüber hinaus bietet die Gemeinde aber auch andere Einrichtungen und Leistungen an, die keinem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise

Aktuelles

Hausbrandbeihilfe 2010/2011

 

Seniorenratgeber

 

Abholung von Ausweisen

 


>> Mehr Aktuelles

Veranstaltungen

2010-09-10

Gemeindefreizeit


2010-09-11

Backesfest


2010-09-11

IVV-Wanderung


2010-09-11

Backhausfest



>> Mehr Veranstaltungen

Lahn Dill Wetzlar

Hessen Finder
 
Gemeinde Greifenstein | Impressum | E-Mail: mail@greifenstein.de