Die Gemeinde hat die Aufgabe, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitszustellen. Die Einwohner sind im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt, und teilweise sogar verpflichtet, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Aufgrund von Pflichtaufgaben, aber auch infolge der Übernahme freiwilliger Aufgaben, betreibt die Gemeinde Greifenstein im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine Vielzahl von gemeindlichen Einrichtungen. Dort wo öffentliche Einrichtungen bestehen, liegt im Falle der Inanspruchnahme ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zugrunde. Zu den öffentlichen Einrichtungen gehören beispielsweise die
über die Sie auf den nächsten Seiten mehr erfahren können. Die diesen öffentlichen Einrichtungen zugrundeliegenden Vorschriften finden Sie größtenteils auszugsweise in der Rubrik "Satzungen".
Darüber hinaus bietet die Gemeinde aber auch andere Einrichtungen und Leistungen an, die keinem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise