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Haushaltssatzung der Gemeinde Greifenstein für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, 2005, S. 142 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I, 2010, S. 119 ff.), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein am 20.12.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

im Ergebnishaushalt  

 im ordentlichen Ergebnis

 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf            10.281.674 €
 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.589.829 €


 im außerordentlichen Ergebnis

 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                   42.800 €
 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              --- €

 mit einem Fehlbedarf von                                    265.355 €

im Finanzhaushalt   

 mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
 auf                                                                      92.850 €
   
 und dem Gesamtbetrag der

 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf            985.200 €
 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        1.734.750 €

 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf         706.550 €
 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf        474.900 €
   
 mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
 Haushaltsjahres von                                           425.050 €

festgesetzt.



§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 706.550 € festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2012 nicht veranschlagt.
Anmerkung: Aus den Haushaltsjahren 2009 bis 2011          
                   werden Verpflichtungsermächtigungen zur 
                   Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für
                   Investitionen und Investitionsförderungs-
                   maßnahmen in Höhe von
                   236.000 € übertragen.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 € festgesetzt.


§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
    a)    für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe
           (Grundsteuer A) auf                            245 v. H.
    b)    für Grundstücke (Grundsteuer B) auf    245 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                     320 v. H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.


Greifenstein, den 20.12.2011
Der Gemeindevorstand
Bürgermeister

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