Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, 2005, S. 142 ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I, 2010, S. 119 ff.), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein am 20.12.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
im
Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.281.674 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.589.829 €
im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf --- €
mit einem Fehlbedarf von 265.355 €
im
Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
auf 92.850 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 985.200 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.734.750 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 706.550 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 474.900 €
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von 425.050 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 706.550 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2012 nicht veranschlagt.
Anmerkung: Aus den Haushaltsjahren 2009 bis 2011
werden Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für
Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen in Höhe von
236.000 € übertragen.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 245 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 245 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 320 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Greifenstein, den 20.12.2011
Der Gemeindevorstand
Bürgermeister