Greifenstein IV (bestehend aus den Ortsteilen Arborn, Nenderoth und Odersberg)
Beglaubigungen für den Ortsteil Nenderoth können auch von
Herrn
Mark Schmidt-Conrad
Kastanienweg 5
35753 Greifenstein-Nenderoth
Telefon: +49 (0) 6477 12 70
bzw. für den Ortsteil Odersberg von
Herrn
Mario Becker
In der Hofeck 4
35753 Greifenstein-Odersberg
Telefon: +49 (0) 6477 91 17 31
vorgenommen werden.
Greifenstein III (bestehend aus den Ortsteilen Beilstein, Greifenstein, Rodenberg und Rodenroth)
Stellvertreter:
Matthias Gimbel
Hohler Weg 13
35753 Greifenstein-Rodenberg
mobil: +49 (0) 151 25 33 73 00
Greifenstein II (bestehend aus den Ortsteilen Holzhausen und Ulm)
Stellvertreter:
Otto Schäfer
Am Hang 6
35753 Greifenstein-Ulm
Telefon: +49 (0) 6478 22 88
Greifenstein I (bestehend aus dem Ortsteil Allendorf)
Stellvertreter:
Maik Peter
Dammweg 18
35753 Greifenstein-Allendorf
Telefon: +49 (0) 6478 473 49 13
"Schlichten statt richten"
Ist das Motto der auf Gemeindeebene angesiedelten Schiedsämter. Durch die mediative Erarbeitung von Vereinbarungen und Vergleichen werden keine Urteile gefällt, sondern tragfähige Kompromisse ausgehandelt, bei denen es keine „Verlierer“ gibt. Darüber hinaus dient das Verfahren der Entlastung der Gerichte und spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.
Nähere Informationen zu den sachlichen Zuständigkeiten im Zivil- und Strafrecht siehe unten sowie unter www.schiedsamt.de.
Schiedsamt Greifenstein I - zuständig für die Ortsteile Allendorf, Holzhausen, Ulm und Greifenstein
Henriette Schwarzer
Auf Jakobsgarten 3a
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 276 88 65
Stellvertreter:
Thomas Schimek
Ringstraße 5
35753 Greifenstein
Schiedsamt Greifenstein II zuständig für die Ortsteile Arborn, Beilstein, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg und Rodenroth
Julia Heldt
Zur Friedolinsheck 2
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6477 579 91 62
Stellvertreter:
Johann Ferber
Lindenhof 1
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 433
Sachliche Zuständigkeit im Zivilrecht
Nach einem am 01.01.2000 in Kraft getretenen Bundesgesetz können die Bundesländer bestimmen, dass eine obligatorische Vorschaltung auch für bestimmte Zivilstreitigkeiten gilt, nämlich bei
1. den in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück,
2. in Streitigkeiten wegen Überwuchses, Hinüberfalls, eines Grenzbaumes, Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen,
3. Verletzung der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen.
Sachliche Zuständigkeit im Strafrecht
Bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses
- Rauschtaten (§ 323 a StGB ) bzgl. der vorgenannten Delikte
muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden.
Sozialgericht Gießen
- Rentensachen
- Schwerbehinderung
- Arbeitslosengeld
Verwaltungsgericht Gießen
- Verwaltungsstreitsachen
Landgericht Limburg
Amtsgericht Dillenburg - Zweigstelle Herborn
Betreuung und Unterbringung von Personen Zwangsvollstreckungssachen Anmerkung: Daneben ist die Zweigstelle Herborn für unsere Gemeinde auch zuständig in Grundbuchangelegenheiten, Zivilgerichtsbarkeit, Zwangsversteigerungen und Führung des Vereinsregisters.
Amtsgericht Wetzlar
Handelsregistersachen
Insolvenzverfahren
Amtsgericht Dillenburg
Gerichtsverwaltung Strafgerichtsbarkeit; Ordnungswidrigkeiten Nachlasssachen Familiensachen (Ehescheidungen, Vormundschaften usw.) Anmerkung: Unter Umständen sind die Schiedsämter (siehe besondere Sparte) oder zugelassene Schlichter zuständig.
Kontakt & Öffnungszeiten
Kontakt
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Greifenstein
Herborner Str. 38
35753 Greifenstein-Beilstein
Telefon 02779 91 24-0
Telefax 02779 91 24-40
Email mail@greifenstein.de
Aktuelle Öffnungszeiten
Montag:
8:30 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
8:30 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Notrufnummern nach Dienstschluss
Bürgermeisterin Marion Sander
0151 628 76 510
Bauhofleiter Dennis Stahl
0171 38 28 481
Notdienst Bauhof
01578 68 95 711
Notdienst Trinkwasserversorgung
0151 420 53 276