Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein, Gemarkung Greifenstein Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Waldhof“ - Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Waldhof“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Waldhof“ zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Waldhofgelände mit den Schwerpunkten Gesundheit, Wohnen, Arbeiten, Bildung und Landwirtschaft. Zur Darstellung gelangt analog den Festsetzungen im Bebauungsplan im Wesentlichen eine Sonderbaufläche „Lebensgemeinschaft Waldhof“.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von
03.03.2023 - 03.04.2023 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Bauverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 13, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Dienststunden sind:
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Unterlagen können während des oben genannten Auslegungszeitraumes zudem auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein http://www.greifenstein.de unter der Rubrik Bauen+Gewerbe/Aktuelle Bauleitplanung sowie dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:
- Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Beschreibung und Bewertung der Erosionsanfälligkeit, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen
- Wasser: Feststellung, dass amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete und Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebiete nicht negativ berührt werden, Beschreibung des im Plangebiet verlaufenden Gewässers 3. Ordnung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen
- Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschreibung von Minimierungsmaßnahmen
- Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung
- Tier und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Feststellung der planungsrelevanten Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien und Maculinea-Arten. Formulierung und Beschreibung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbeständen nach § 44 BNatSchG.
- Natura 2000 Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (hier: FFH-Gebiete).
- Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung und Bewertung der Betroffenheit geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG sowie Flächen mit rechtlicher Bindung.
- Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
- Landschaft: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
- Mensch – Wohn- und Erholungsfunktion: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Naherholungsfunktion.
- Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Beschreibung des im Plangebiet vorhandenen Einzelkulturdenkmals und Bewertung möglicher Auswirkungen durch die Planung, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist
- Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit.
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
b) Umweltrelevante Stellungnahmen
- Abwasserverband Mittlere Dill (26.04.2021): Allgemeine Anregungen und Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes, einschließlich zum Umgang mit anfallenden Niederschlagswasser, Bedenken in Bezug auf die Errichtung einer Pflanzenkläranlage.
- Hessen Forst, Forstamt Weilburg (06.04.2021): Hinweise auf angrenzende Waldbestände und Empfehlung zur Einhaltung eines Abstandes von 30 m.
- Hessen Mobil (12.05.2021): Allgemeine Hinweise und Anregungen zur äußeren verkehrlichen Erschließung (Kraftfahrzeugverkehr, ÖPNV, Fuß- und Radgänger, Leistungsfähigkeit des Straßennetzes), zu straßenrechtlichen Bestimmungen (Zufahrtsverbot, Bauverbotszone, Baubeschränkungszone) zur Verkehrssicherheit sowie Hinweis auf die von der K 386 ausgehenden Emissionen.
- Kreisausschuss Lahn-Dill-Kreis – FD Bauen und Wohnen (25.05.2021): Allgemeine Hinweise der unteren Bauaufsichtsbehörde, keine Bedenken seitens der unteren Immissionsschutzbehörde, Hinweise auf die Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange, insbesondere in Bezug auf Bodeneingriffe und mögliche Funde von Bodendenkmälern aufgrund der Historie des Waldhofgeländes.
- Kreisausschuss Lahn-Dill-Kreis – FD Landwirtschaft und Forsten (19.04.2021): Anregung zur Vermeidung von zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen.
- Kreisausschuss Lahn-Dill-Kreis – FD Umwelt, Natur und Wasser (18.05.2021): Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, Hinweis, dass die Eingriffs-/ Ausgleichsplanung sowie das artenschutzrechtliche Gutachten im weiteren Verfahren vorzulegen sind, Hinweis auf das im Plangebiet verlaufende Gewässer und den damit verbundenen wasserrechtlichen Bestimmungen (u.a. Gewässerrandstreifen), Hinweise und Ausführungen zu den Themen Grundwasser, Wasserversorgung/ Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Altlasten und Bodenverunreinigungen.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (28.04.2021): Hinweise auf die Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange, insbesondere in Bezug auf Bodeneingriffe und mögliche Funde von Bodendenkmälern aufgrund der Historie des Waldhofgeländes.
- Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst (11.05.2021): Hinweis, dass kein begründeter Verdacht besteht, dass mit Kampfmitteln zu rechnen ist.
- Regierungspräsidium Gießen (19.05.2021): Bedenken in Bezug auf regionalplanerische Belange (Splittersiedlung, Ausweitung der Baugrenzen in den Freiraum), Empfehlung lediglich eine maßvolle bauliche Erweiterung vorzunehmen, keine Bedenken in Bezug auf den Grundwasserschutz und die Wasserversorgung. Hinweis auf das vorhandene oberirdische Gewässer (Grundbach) und den zugehörigen Gewässerrandstreifen. Hinweise zur Entwässerung, einschließlich dem Umgang mit anfallenden Niederschlagswasser. Hinweise und Ausführungen zum nachsorgenden Bodenschutz (Altlasten, Bodenverunreinigungen). Empfehlung, weitere Informationen bezüglich der Altflächendatei bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Gießen und bei der Gemeinde Greifenstein einzuholen. Hinweis auf die Eingriffs- und Ausgleichswirkung bezüglich des vorsorgenden Bodenschutzes. Forderung einer Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB). Keine Betroffenheit von Abfallentsorgungsanlagen. Keine Bedenken aus abfallbehördlicher Sicht. Hinweis auf die Beachtung des Merkblatts zu „Entsorgung von Bauabfällen“. Keine Bedenken seitens des Immissionsschutzes. Hinweis auf die Lage des Plangebiets in vier erloschenen Bergwerksfeldern. Keine Bedenken seitens der Landwirtschaft. Hinweis, dass keine ausgewiesenen oder geplanten Schutzgebiete berührt werden. Verweis auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde für weitere naturschutzrechtliche und -fachliche Belange. Hinweis auf die Betroffenheit forstrechtlicher Belange (Waldflächen, Waldumwandlungsgenehmigung, Bestattungswaldfläche). Anregung zur Konkretisierung der Art der baulichen Nutzung und Reduzierung der Flächen für das Sondergebiet für eine maßvolle Nachverdichtung zum Schutz des Außenbereichs sowie Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen.
c) Weitere umweltrelevante Informationen:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veranlassung und Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vorauswahl potenziell betroffener artenschutzrechtlich relevanter Artengruppen, für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbeständen und der Vermeidung von Beeinträchtigungen erfolgte. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus und Schmetterlinge (Maculinea-Arten) hervorgegangen, für die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG vermieden werden kann.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Gemeindevorstand
Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein, Gemarkung Greifenstein - Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Waldhof“
Räumlicher Geltungsbereich
genordet - ohne Maßstab