Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein - B-Plan „Waldhof“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat in ihrer Sitzung am 10.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldhof“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das gesamte Gelände des Waldhofes mit den Schwerpunkten Wohnen, Gewerbe, Gesundheit, Bildung und Landwirtschaft.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
Dienstag, dem 06.04.2021 - einschl. Freitag, dem 14.05.2021
in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, FB Bauen, Umwelt & Gemeindeentwicklung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Wegen der Corona-Pandemie ist die Gemeindeverwaltung derzeit für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Daher wird dringend um vorherige telefonische Terminabstimmung unter der Telefonnummer 02779 / 9124 – 10 (Janina Pohl) gebeten. Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Dienststunden sind:
Montag →→→→ 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag →→→ 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch →→→ 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag → 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag →→→→ 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Abgabe der Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per elektronischer Übermittlung erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Der Gemeindevorstand