Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Rodenroth“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Rodenroth“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Planung von Windenergieanlagen südlich der Landesstraße L 3046 zwischen Rodenroth im Osten sowie Nenderoth und Odersberg im Westen geht zurück in das Jahr 2021. Hier wurde ein Potenzialgebiet identifiziert, für das in den Jahren 2021 bis 2023 intensive Untersuchungen mit naturschutzfachlichen Datenerhebungen, und weiteren Fachgutachten durchgeführt wurden. Die Flächen, in denen Windenergieanlagen neu errichtet werden sollen, liegen außerhalb eines raumordnerisch ausgewiesenen Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie, so dass über die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden.
Mit der Flächennutzungsplanung wird bauleitplanerisch verbindlich ein Teilraum ausgewiesen, der für die Installation von Windenergieanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie im Gemeindegebiet zukünftig in Frage kommt. Für die zukünftige Entwicklung wird damit eine Alternativfläche für bestehende Anlagenstandorte eröffnet, auf denen zukünftig keine Anlagen mehr zulässig sein sollen. Somit wird der Teilflächennutzungsplan im Gemeindegebiet Greifenstein das Instrument, das Flächen im Sinne eines Windvorranggebiets nach dem Regionalplan bestimmt und damit eine Steuerungsfunktion übernimmt, indem er eine Ausschlussfunktion für andere Standorte erfüllt,
Die Planunterlagen des Vorentwurfs zum Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Rodenroth“ werden zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit von
Montag, 14.04.2025 bis Freitag, 28.05.2025
auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein eingestellt.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne und zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Adresse s.o.) abgegeben werden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren
Übersichtskarte: Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Rodenroth
Bildquelle: geoportal hessen.de
Greifenstein, den 01.04. 2025
Der Gemeindevorstand
gez. Marion Sander
Bürgermeisterin