Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein
Bebauungsplan „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplan „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“ setzt im Südwesten von Beilstein Gewerbegebiet fest. Die ausgewiesenen Grundstücksflächen und überbaubaren Flächen sind ausgenutzt. Im Zuge der Entwicklung der hier ansässigen Unternehmen sind verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, wie die Errichtung leistungsfähiger PV-Anlagen zur Energiegewinnung vor Ort, Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung und Erweiterung/ Aufstockung der Produktionsgebäude sowie für die Genehmigung von Parkplätzen.
Die Maßnahmen sind innerhalb der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes nicht umsetzbar. Zur Schaffung möglichst flexibler Rahmenbedingungen für die Betriebsentwicklungen in dem bestehenden Gewerbegebiet soll der Bebauungsplan geändert werden.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung optimierter Rahmenbedingungen für im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ansässige Unternehmen.
Die Planunterlagen des Vorentwurfs zum Teilflächennutzungsplan „Bebauungsplan „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung werden zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit von
Montag, 08.09.2025 bis Dienstag, 07.10.2025
hier eingestellt
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne und zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Adresse s.o.) abgegeben werden.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com"Stadtplanung"Aktuelle Beteiligungsverfahren
Übersichtskarte: Vorläufiger Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vor dem Hain / Jost / Dietrichswiese / Hainhecke“, 1. Änderung in Beilstein. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan

Bildquelle: geoportal hessen.de
Greifenstein, den 03. 09. 2025
Der Gemeindevorstand
Marion Sander
Bürgermeisterin