Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Rodenroth“
Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung von Windenergieanlagen südlich der Landesstraße L 3046 zwischen Rodenroth im Osten sowie Nenderoth und Odersberg im Westen geht zurück in das Jahr 2021. Hier wurde ein Potenzialgebiet identifiziert, für das in den Jahren 2021 bis 2023 intensive Untersuchungen mit naturschutzfachlichen Datenerhebungen und weiteren Fachgutachten durchgeführt wurden. Die Flächen, in denen Windenergieanlagen neu errichtet werden sollen, liegen außerhalb eines raumordnerisch ausgewiesenen Vorranggebiets zur Nutzung der Windenergie, so dass über die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen (Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.05.2026 den Entwurf des Teilflächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt. Die Begründung, der Umweltbericht und die Studie zur Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung beziehen sich inhaltlich auf den Stand des Teilflächennutzungsplanes der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13. Mai 2026. Kurz vor den Beratungen und dem Beschluss über den Planentwurf hatte das Regierungspräsidium Gießen Hinweise gegeben, die eine Anpassung der Fläche des Windenergiegebiets erforderlich gemacht haben. Der angepasste Planentwurf war Gegenstand der Beratungen und der Beschlussfassung in den Gemeindegremien. Im Nachgang waren die Begründung, der Umweltbericht und die Studie zur Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung redaktionell zu korrigieren. Die Textanpassungen wurden - entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung - zur Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und zur Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) vorgenommen.
Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht,
- Studie zur Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung,
- umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen überwiegend auf vermutete Umweltauswirkungen der Planung, insbesondere in Bezug auf naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange. Weitere Hinweise betreffen archäologisch-denkmalrechtliche Sachverhalte, Belange von Freizeit und Tourismus sowie wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Themen. Die Informationen aus den Stellungnahmen wurden in der Umweltprüfung und in der naturschutzfachlichen Bearbeitung durch ergänzende Untersuchungen geprüft und die Prüfergebnisse in die Fachbeiträge eingearbeitet. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beschlussfassung der Gemeindevertretung.
Der Entwurf des Teilflächennutzungsplans „Windenergiegebiet Rodenroth“ wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 10.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 11.09.2026 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Beteiligungsfrist auch unter folgender Internetadresse abgerufen und eingesehen werden:
KUBUS Planung:
https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.
Ergänzend werden die Planunterlagen in der Beteiligungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein (Zimmer 10, 1. Stock), öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Greifenstein, den 28.07.2026
Der Gemeindevorstand
Marion Sander, Bürgermeisterin
Übersichtskarte: Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Rodenroth

Quelle: https://natureg.hessen.de