Welche Zuschüsse können gewährt werden?
Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 35 %, maximal 45.000 Euro, der zuschussfähigen Nettokosten pro förderfähigem Objekt/Gebäude, sofern die Maßnahmen die vorgeschriebene Mindestinvestitionssumme überschreiten.
(Die Richtlinie des Dorfentwicklungsprogramms wird derzeit überarbeitet, s. auch den Hinweis weiter unten dazu.)
Wichtig:
Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid der Bewilligungsbehörde (Abteilung für den ländlichen Raum beim Landrat des Lahn-Dill-Kreises) vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Bitte beachten: als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
Die Auszahlung der gewährten Zuschüsse erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen.
Noch ein Hinweis dazu:
Derzeit wird die Richtlinie des Dorfentwicklungsprogramms seitens des Landes Hessen überarbeitet. Mit einer Veröffentlichung der neuen Richtlinie ist im Sommer 2014 zu rechnen.
Die Beratungstermine wird das Büro plusConcept, Herr Schnarr, Tel. +49 (0) 6691 21180, durchführen. Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen kann jedoch erst nach Veröffentlichung der neue Richtlinie erfolgen.