Beglaubigungen für den Ortsteil Nenderoth können auch von
Herrn
Mark Schmidt-Conrad
Kastanienweg 5
35753 Greifenstein-Nenderoth
Telefon: +49 (0) 6477 12 70
bzw. für den Ortsteil Odersberg von
Herrn
Mario Becker
In der Hofeck 4
35753 Greifenstein-Odersberg
Telefon: +49 (0) 6477 91 17 31
vorgenommen werden.
Stellvertreter:
Matthias Gimbel
Hohler Weg 13
35753 Greifenstein-Rodenberg
mobil: +49 (0) 151 25 33 73 00
Stellvertreter:
Otto Schäfer
Am Hang 6
35753 Greifenstein-Ulm
Telefon: +49 (0) 6478 22 88
Stellvertreter:
Maik Peter
Dammweg 18
35753 Greifenstein-Allendorf
Telefon: +49 (0) 6478 473 49 13
Ist das Motto der auf Gemeindeebene angesiedelten Schiedsämter. Durch die mediative Erarbeitung von Vereinbarungen und Vergleichen werden keine Urteile gefällt, sondern tragfähige Kompromisse ausgehandelt, bei denen es keine „Verlierer“ gibt. Darüber hinaus dient das Verfahren der Entlastung der Gerichte und spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.
Nähere Informationen zu den sachlichen Zuständigkeiten im Zivil- und Strafrecht siehe unten sowie unter www.schiedsamt.de.
Henriette Schwarzer
Auf Jakobsgarten 3a
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 276 88 65
Stellvertreter:
Thomas Schimek
Ringstraße 5
35753 Greifenstein
Julia Heldt
Zur Friedolinsheck 2
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6477 579 91 62
Stellvertreter:
Johann Ferber
Lindenhof 1
35753 Greifenstein
Telefon: +49 (0) 6478 433
Sachliche Zuständigkeit im Zivilrecht
Nach einem am 01.01.2000 in Kraft getretenen Bundesgesetz können die Bundesländer bestimmen, dass eine obligatorische Vorschaltung auch für bestimmte Zivilstreitigkeiten gilt, nämlich bei
1. den in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück,
2. in Streitigkeiten wegen Überwuchses, Hinüberfalls, eines Grenzbaumes, Einhalten eines landesrechtlich geregelten Grenzabstandes von Pflanzen,
3. Verletzung der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen.
Sachliche Zuständigkeit im Strafrecht
Bei
muss zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden.
Betreuung und Unterbringung von Personen Zwangsvollstreckungssachen Anmerkung: Daneben ist die Zweigstelle Herborn für unsere Gemeinde auch zuständig in Grundbuchangelegenheiten, Zivilgerichtsbarkeit, Zwangsversteigerungen und Führung des Vereinsregisters.
Handelsregistersachen
Insolvenzverfahren
Gerichtsverwaltung Strafgerichtsbarkeit; Ordnungswidrigkeiten Nachlasssachen Familiensachen (Ehescheidungen, Vormundschaften usw.) Anmerkung: Unter Umständen sind die Schiedsämter (siehe besondere Sparte) oder zugelassene Schlichter zuständig.