1. Änderung des Bebauungsplanes „Outdoor-Zentrum Lahntal“, OT Allendorf: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
1. Änderung des Bebauungsplanes „Outdoor-Zentrum Lahntal“, OT Allendorf
„ Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2022 dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Outdoor-Zentrum Lahntal“, Ortsteil Allendorf, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt ca. 1,5 km südlich der Ortslage von Allendorf im Wald im westlichen Anschluss an die Landesstraße 3324. Er umfasst in Flur 5 der Gemarkung Allendorf das Flurstück Nr. 135/14 mit der Lagebezeichnung „Krausegärten“ teilweise und einer Größe von 41.938 m². Es handelt sich hierbei um den umzäunten Bereich des Outdoor-Zentrums Lahntal sowie um die dazu gehörigen Besucherparkplätze. Hinzu kommen eine externe Ausgleichsfläche (F1) in der Gemarkung Greifenstein, Flur 3, nordöstlich von Greifenstein in einer Größenordnung von rund 11.684 m² sowie eine externe Ausgleichsfläche (F2) in der Gemarkung Odersberg, Flur 2, nördlich von Odersberg in einer Größenordnung von rund 2.339 m².
Geltungsbereich ohne Maßstab
Ausgleichsflächen F1 und F2 ohne Maßstab
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 27.06.2022 bis 28.07.2022 bei der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Rathaus in der Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein, 1. OG, Raum Nr. 13
öffentlich aus und kann während der Dienststunden
(montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr)
von jedermann eingesehen werden.
Auf Grund der aktuellen Einschränkungen zur Entschleunigung der Weiterverbreitung des Coronavirus, ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache (02779/91 24 -10) möglich.
Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich hier zum Download bereitgestellt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
1) Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages
(Biotoptypenkartierung)
2) Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
a. Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass dem Plangebiet eine mittlere Bedeutung zukommt.
b. Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine mittlere Bedeutung ein. Höherwertige Strukturen bleiben erhalten.
c. Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Schutzgut Boden eine hohe Bedeutung zukommt. Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
d. Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass die Funktionen zur Frischluftentstehung bestehen bleiben.
e. Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass dem Schutzgut Landschaftsbild eine hohe Bedeutung zukommt. Allerdings sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
f. Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine hohe Bedeutung auf, die bestehen bleibt bzw. gesteigert wird.
g. Kultur- und Sachgüter
Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von hoher Bedeutung sind und erhalten bleiben.
h. Fläche
Die Bedeutung der Fläche im Plangebiet ist als hoch einzustufen, da nur ein geringer Flächenanteil eine Versiegelung oder Bebauung aufweist.
3) naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
4) Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:
a. Hinweis, das forstliche Belange berührt werden und dass Waldflächen, die bestehen bleiben, als Wald festzusetzen sind.
b. Anregung, dass die Ausführungen zum Bodenschutz im Umweltbericht zu ergänzen sind.
c. Hinweis, dass die Vorgaben des § 202 BauGB zum besonderen Schutz des Oberbodens sowie die bundesrechtlichen Vorgaben zur Begrenzung der Versiegelung zu beachten sind.
d. Hinweis, dass bei Bodenaushubarbeiten auf Bodenveränderungen zu achten ist.
e. Hinweis, dass eine Waldrodungs- und Umwandlungsgenehmigung zu beantragen ist.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Greifenstein personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Gemeinde Greifenstein hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“