Ablegen von Grabschmuck an Urnenwänden und auf Wiesengräbern
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf Grund der Mähsaison vor Urnenkammern, auf Wiesenurnengräbern und auf Wiesengräbern kein Grabschmuck mehr abgelegt werden darf, da dieser die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes beim Mähen behindert.
Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes werden diesen Grabschmuck abräumen und entsorgen.
Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung, Frau Germann, Tel. 02779-9124-23, und Frau Jung, Tel. 02779-9124-21 zur Verfügung.