Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein, OT Holzhausen

Bebauungsplan „Vor dem Kalk“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat am 12.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Kalk“ im Ortsteil Holzhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches beinhaltet die Flurstücke: 1 tlw. und 3/1 tlw., je Flur 1 der Gemarkung Holzhausen sowie Flurstücke 37/11 tlw., 37/12 tlw., 57, 58, 59, 77/1 tlw., 108 tlw., je Flur 4 der Gemarkung Holzhausen. Der Geltungsbereich ist auch aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich und befindet sich nördlich der Beilsteiner Straße und nordwestlich des Mühlenweges am nordwestlichen Ortseingang.
(3) Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der wohnnahen Grundversorgung durch einen Standortwechsel der örtlichen Einzelhandelsnutzung (innerörtliche Verlagerung der Rewe-Filiale) im Bereich nordwestlich des Mühlenweges, sowie die Möglichkeit der untergeordneten Erweiterung der Verkaufsfläche aus Gründen der Modernisierung des Grundrisses und Aktualisierung eines zeitgemäßen Warenangebotes. Zur Ausweisung gelangt daher ein Sonstiges Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO Zweckbestimmung Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel. Der Bebauungsplan lässt sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln (Gemischte- sowie Wohnbauflächen), sodass eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
(6) Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung sowie der Umweltbericht in der Zeit vom
12.05.2025 - 13.06.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.greifenstein.de, Rubrik Bauen + Gewerbe, Aktuelle Bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Bauamt, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein aus. Die Einsichtnahme ist während der allg. Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Bauleitplanung der Gemeinde Greifenstein, OT Holzhausen
Bebauungsplan „Vor dem Kalk“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte zum räumlichen Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab