Bebauungsplan „Ulmbachtalsperre“, 1. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28. August 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Ulmbachtalsperre“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Aufstellungsbeschluss ersetzt mit seinem vorläufigen Geltungsbereich den ursprünglichen, inzwischen aufgehobenen Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.1960.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Verschiebung überbaubarer Flächen als Rechtsgrundlage für zweckgebundene bauliche Anlagen des Campingplatzes an der Ulmtalsperre.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ulmbachtalsperre, 1. Änderung“.
Erläuterung:
In dem Bebauungsplan „Ulmbachtalsperre“ aus dem Jahr 1982 ist im Zufahrtsbereich zur Landesstraße (L 3282) nahe der Staumauer ein Baufenster (Sanitäranlagen, Verwaltung, Kiosk) festgesetzt. Diese Festsetzung wurde nie vollzogen, der Standort ist für ein Zweckgebäude nicht geeignet. Betreiberseitig wurde nach entsprechender Genehmigung an anderer Stelle ein Gebäude errichtet, dem auch gastronomische Außenanlagen zugeordnet sind. Für eine dauerhafte Genehmigung der baulichen Anlagen ist als planungsrechtliche Rechtsgrundlage eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Übersichtskarte:
Lage des räumlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan „Ulmbachtalsperre, 1. Änderung“.
Greifenstein, den 01.10.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Greifenstein
gez. Marion Sander
Bürgermeisterin