Digitales Rathaus
Meldeamt
Sie erreichen unser Meldeamt per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Oder telefonisch:
Anke Winkler 02779 91 24 -30
Birgit Schwahn 02779 91 24 -33
Julia Junker 02779 91 24 -34
- Onlineantrag: Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Download Datei: Wohnsitzanmeldung_-_Allgemeine_Datenschutzhinweise.pdf
Sie sind in die Gemeinde Greifenstein gezogen und möchten sich anmelden? Dann können Sie das auch bequem von zu Hause aus erledigen. Per Mausklick auf die blaue Überschrift gelangen Sie zur Onlineanmeldung. Bitte lesen Sie vorab die Datenschutzhinweise, die Sie durch Mausklick auf die zweite Zeile downloaden können.
- Onlineantrag: Onlineantrag einfache Meldebescheinigung
Müssen Sie gegenüber Dritten nachweisen, dass Sie in unserer Gemeinde gemeldet sind, so können Sie hier die entsprechende Bescheinigung beantragen.
Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, Bürgergeld, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür müssen Sie die Beantragung persönlich im Bürgerservice vornehmen und einen schriftlichen Nachweis für die Verwendung vorlegen.
- Onlineantrag: Onlineantrag erweiterte Meldebescheinigung
Bei einer erweiterten Meldebescheinigung können Sie neben Ihren Personendaten und der aktuellen Anschrift je nach Bedarf weitere Daten auswählen, die enthalten sein sollen. So können zum Beispiel Ein-/Auszugsdatum, frühere Anschriften, Familienstand oder Familienangehörige inkl. minderjährige Kinder mit derselben Wohnanschrift in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.
Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, ALG, Bürgergeld, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür müssen Sie die Beantragung persönlich im Bürgerservice vornehmen und einen schriftlichen Nachweis für die Verwendung vorlegen.
- Onlineantrag: Onlineantrag Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
- Onlineantrag: Übermittlungssperre online beantragen
Sie haben die Möglichkeit die Weitergabe verschiedener persönlicher Daten sperren zu lassen. Es gibt folgende Arten von Übermittlungssperren:
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Familienangehörige, die nicht der gleichen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Kirche des Familienangehörigen mitgeteilt werden. Das gilt nicht für Zwecke der Steuererhebung.
Alters-/Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG)
Es besteht das Recht, der Weitergabe der eigenen Daten an Mandatsträger sowie Presse oder Rundfunk zu widersprechen.
Parteien u.a. (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG)
Es besteht das Recht der Weitergabe der eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen vor Wahlen und Abstimmungen zu widersprechen.
Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG)
Es besteht das Recht der Weitergabe der eigenen Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.
- Download Datei: Antrag auf Melderegisterauskunft
Sie benötigen eine Auskunft, ob eine bestimmte Person in unserer Gemeinde gemeldet ist? Dann haben sie die Möglichkeit eine Melderegisterauskunft zu beantragen. Per Mausklick auf die blaue Überschrift können Sie das dazu benötigte Formular downloaden.
- Download Datei: Einverständniserklärung
Wenn Ihr Kind künftig nicht mehr mit Ihnen in einer Wohnung lebt bzw. die alleinige Wohnung des Kindes beim anderen Elternteil sein wird, benötigen wir diese Einverständniserklärung. Per Mausklick auf die blaue Überschrift können Sie das Formular downloaden.
- Download Datei: Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie zur Miete oder Untermiete in eine Wohnung in unserer Gemeinde gezogen sind oder wieder ausziehen, muss Ihr Wohnungsgeber dies bestätigen, damit Sie sich unter der Adresse an- oder abmelden können. Das entsprechende Formular können Sie per Mausklick auf die blaue Überschrift downloaden.
- Onlineantrag: Polizeiliches Führungszeugnis
Für bestimmte Berufe müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Sie können es mit Mausklick auf die blaue Überschrift direkt beim Online-Portal des Bundes beantragen.