Digitales Rathaus
Standesamt
Unsere Standesbeamten sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich. Bitte wenden Sie sich an
Mario Bernhardt - Tel.: 02779 91 24 -31 - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diana Eckerth - Tel.: 02779 91 24 -35 - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Onlineantrag: Onlineantrag Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Ist eine Person in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheimen oder einer ähnlichen Einrichtung verstorben, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
In allen übrigen Fällen ist, entsprechend der nachstehenden Reihenfolge, zur Anzeige verpflichtet
- die Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Person, die bei dem Sterbefall anwesend war oder durch eigenes Wissen unterrichtet ist (hierzu gehören auch die Bestatter)
- Onlineantrag: Sterbeurkunde online beantragen
Sterbeurkunden werden bereits im Rahmen der Beurkundung eines Sterbefalles ausgestellt.
Sie werden z. B. benötigt für
- die Bestattung und Überführung, sowie deren Vorbereitung
- die Abwicklung des Nachlasses
- Rentenangelegenheiten
Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare, werden diese auf Antrag vom Standesamt ausgestellt.
- Onlineantrag: Onlineantrag Geburtsurkunde
Klicken Sie auf die Überschrift und folgen Sie den Anweisungen.
Geburtsurkunden benötigen Sie zum Beispiel für die Beantragung von Pässen und Ausweisen oder Rentenangelegenheiten. Möchten Sie eine standesamtliche Eheschließung anmelden, benötigen Sie einen beglaubigten Registerausdruck.
- Onlineantrag: Onlineantrag Eheurkunde
Eheurkunden dienen als Nachweis über die standesamtliche Eheschließung und werden bereits im Rahmen der Eheschließung ausgestellt. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare benötigen (z. B. für Rentenzwecke, Nachweis der Namensführung) werden diese auf Antrag vom Standesamt ausgestellt. Klicken Sie auf die Überschrift und folgen Sie den Anweisungen.
- Onlineantrag: Onlineantrag Lebenspartnerschaftsurkunde
Klicken Sie auf die Überschrift und folgen Sie den Anweisungen.
Lebenspartnerschaftsurkunden dienen als Nachweis über die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hinsichtlich der Verwendung können Sie sich unter dem Punkt „Eheurkunden“ informieren.