Immer wieder geben verwelkte Blumengebinde, Gestecke und sich häufende Dekorationsgegenstände vor Urnenwänden Grund zu Beschwerden. Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass vor Urnenkammern nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden dürfen, die nach dem Verwelk...