Brennholzbestellung
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20,00 €/rm |
Die Abgabe erfolgt über die Revierleiter.
Da Schlagabraum ein Restprodukt des regulären Holzeinschlages ist, können feste
Abgabemengen nicht zugesichert werden.
Brennholz und Schlagabraum werden vorzugsweise an Greifensteiner Bürger/innen abgegeben.
Die Auslieferung des bestellten Holzes in den jeweiligen Ortsteilen kann nur bedingt sichergestellt werden. In Einzelfällen muss auf Nachbarortsteile ausgewichen werden.
Zwecks Bestellung wenden Sie sich bitte möglichst per E-Mail unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an unseren Revierförster Michael Junker.
Die genauen Termine für Brennholzbestellung und die Schlagabraumvergabe können zu gegebener Zeit den "Greifensteiner Nachrichten" entnommen werden.
Brennholz selbst aufarbeiten (Selbstwerber)
Die steigenden Preise für fossile Energieträger, vor allem Erdgas und Erdöl, veranlassen zunehmend viele Bürgerinnen und Bürger, auf alternative Brennstoffe auszuweichen. Die Nutzung von Brennholz spielt dabei eine große Rolle.
Groß ist die Nachfrage, das Brennholz im Wald in Selbstwerbung aufzuarbeiten (gerückte Polter am Waldweg einschneiden oder Schlagabraum im Schlag aufarbeiten).
Was ist zu beachten?
- Selbstwerber dürfen grundsätzlich nur liegendes Holz bearbeiten.
- Selbstwerber müssen den Nachweis erbringen, dass sie einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Motorsägenlehrgang absolviert haben*.
- Bei der Holzaufarbeitung mit der Motorsäge ist die komplette persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
- Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten.
- Die eingesetzten Motorsägen müssen mit umweltfreundlichem Alkylat-Kraftstoff betrieben werden, und es darf ausschließlich biologisch abbaubares, pflanzliches Kettenschmieröl verwendet werden.
- Die Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren.
- Beim Betanken der Motorsäge ist ein Verschütten von Kraftstoff oder Kettenöl zuverlässig zu verhindern.
- Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen.
- Bei Schlagabraumaufarbeitung darf die vorgegebene Rückegasse mit dem Fahrzeug nicht verlassen werden.
- Bei Zuwiderhandlung kann dem Selbstwerber die Arbeit im Wald untersagt werde.
- Für eventuelle Schäden kann er haftbar gemacht werden.
* Sie bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift auf dem Holzzettel.
Brennholzlagerung im Außenbereich
BITTE BEACHTEN: WIR WÜNSCHEN KEINE PLANENABDECKUNG IM WALD.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zu diesem Thema einen Leitfaden erarbeitet. Dort wird die mit der Holzlagerung im Außenbereich verbundene Problematik erläutert, und es werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt: