Brennholzbestellungen werden bis zum 31.12.2020 bei der Gemeindeverwaltung im OT Beilstein von Frau Schmidt, vorzugsweise per email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. (0 27 79) 91 24 17 entgegengenommen. Auf der Grundlage der eingegangenen Bestellungen wird der Holzeinschlag getätigt.
Durch die Änderung der Bereitstellung können keine exakten Bestellungen mehr garantiert werden, so werden beispielsweise bei einer Bestellung von 5 fm 4 bis 6 fm bereitgestellt.
Es gelten nachstehende Preise:
Laub-Brennholz
Buche, Ahorn, Hainbuche
50,00 €/fm
Esche, Birke, Eiche und dicke, grobastige Buchen
48,00 €/fm
Nadel-Brennholz
Fichte
20,00 €/fm
Langholz (Kranlänge gerückt) wird in Mengen zu jeweils ca. 5, 10 und 15 Festmetern angeboten (in Einzelfällen 5 - 8 Festmeter). Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und gelten für eine Abnahmemenge von Laubholz bis 20 fm und Nadelholz bis 50 fm pro Haushalt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Holzeinschlag nur nach Durchführung eines Motorsägenlehrgangs und mit entsprechender Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden darf.
Schlagabraum
ist weiterhin über den Revierleiter Michael Junker, möglichst per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu bestellen.
Laubholz
20,00 €/rm
Fichte
13,00 €/rm
Fichtenrestholz
kostenlos
Das kostenlose Fichtenrestholz wird nach Absprache mit Revierleiter Michael Junker zugeteilt.
Brennholz und Schlagabraum werden vorzugsweise an Greifensteiner Bürger/innen abgegeben. Die Auslieferung des bestellten Holzes in den jeweiligen Ortsteilen kann nur bedingt sichergestellt werden. In Einzelfällen muss auf Nachbarortsteile ausgewichen werden.
Brennholz selbst aufarbeiten (Selbstwerber)
Die steigenden Preise für fossile Energieträger, vor allem Erdgas und Erdöl, veranlassen zunehmend viele Bürgerinnen und Bürger, auf alternative Brennstoffe auszuweichen. Die Nutzung von Brennholz spielt dabei eine große Rolle.
Groß ist die Nachfrage, das Brennholz im Wald in Selbstwerbung aufzuarbeiten (gerückte Polter am Waldweg einschneiden oder Schlagabraum im Schlag aufarbeiten).
Was ist zu beachten?
Selbstwerber dürfen grundsätzlich nur liegendes Holz bearbeiten.
Selbstwerber müssen den Nachweis erbringen, dass sie einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Motorsägenlehrgang absolviert haben. *
Bei der Holzaufarbeitung mit der Motorsäge ist die komplette persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten.
Die eingesetzten Motorsägen müssen mit umweltfreundlichem Alkylat-Kraftstoff betrieben werden, und es darf ausschließlich biologisch abbaubares, pflanzliches Kettenschmieröl verwendet werden.
Die Betriebsstoffe sind fachgerecht zu lagern und zu transportieren.
Beim Betanken der Motorsäge ist ein Verschütten von Kraftstoff oder Kettenöl zuverlässig zu verhindern.
Abfälle und Leergut sind vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Bei Schlagabraumaufarbeitung darf die vorgegebene Rückegasse mit dem Fahrzeug nicht verlassen werden.
Bei Zuwiderhandlung kann dem Selbstwerber die Arbeit im Wald untersagt werde.
Für eventuelle Schäden kann er haftbar gemacht werden.
* Sie bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift auf dem Holzzettel.
Brennholzlagerung im Außenbereich
BITTE BEACHTEN: WIR WÜNSCHENKEINE PLANENABDECKUNG IM WALD!
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zu diesem Thema einen Leitfaden erarbeitet. Dort wird die mit der Holzlagerung im Außenbereich verbundene Problematik erläutert, und es werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt: