Friedhofswesen

Die Gemeinde Greifenstein unterhält auf ihrem Gemeindegebiet elf Friedhöfe, auf denen Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können.
Die Friedhöfe sind in erster Linie für die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren oder die innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind, bestimmt. Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen Reihengrabstätten zur Verfügung. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten (Familiengräber) ist auf den Friedhöfen Arborn und Rodenroth ebenfalls möglich.
Für Urnenbeisetzungen stehen Urnenreihengrabstätten, Wiesen-Urnenreihengrabstätten, ein anonymes Urnenfeld (nur auf dem Friedhof Beilstein) sowie Urnennieschen zur Verfügung. Urnenbeisetzungen können auch in einem bereits vorhandenen Reihen-, Wahl- oder Urnengrab vorgenommen werden.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde anzumelden. Der Beisetzungstermin ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
Bestattungen können in der Zeit von Montag bis Sonntag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr stattfinden.
Die Ruhefrist bis zur Wiederbelegung einer Grabstelle beträgt 25 Jahre. An Wahlgrabstätten können die Nutzungsrechte regelmäßig auf die Dauer von 40 Jahren erworben werden.
Die Kosten für die einzelnen Beisetzungsarten können Sie der Gebührenordnung entnehmen, die hier zum Download bereitsteht: