Ältere, behinderte und hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger können die einzelnen Sachbearbeiter/innen der Gemeindeverwaltung telefonisch anfordern, um dienstliche Angelegenheiten in den eigenen vier Wänden zu regeln.
Beschreibung
Bereits seit der Herausgabe der Beilage zum Seniorenratgeber des Lahn-Dill-Kreises wurde eine Kommunikationsmöglichkeit für Senioren/innen innerhalb der Gemeindeverwaltung geschaffen.
"Beratung der Senioren/innen in allen Lebenslagen" heißt das Konzept. Nicht nur Senioren/innen, sondern auch deren Angehörige und Personen, die demnächst das Rentenalter erreichen, werden Aufklärung, Beratung und soziale Betreuung zur Verbesserung der Lebenssituation geboten.
Gerade bei den neuen gesetzlichen Regelungen der Grundsicherung, dem Wohngeld, der Hausbrandbeihilfe, der Rundfunkgebührenbefreiung, dem Sozialtarif der Telekom oder der Pflege von pflegebedürftigen Menschen dient diese Einrichtung auch als Verbindungsstelle zwischen den älteren Mitbürgerinnen/Mitbürger und den zuständigen Behörden.
Nutzen Sie also die Möglichkeit des kostenlosen Angebotes. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Rentenantrag der gesetzlichen Rentenversicherung
Hinterbliebenenrentenanträge sowie Rentenanträge und Kontenklärungen für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung/der landwirtschaftlichen Alterskasse werden gemeinsam mit den Antragstellern ausgefüllt.
Ablauf
Nach Prüfung der Unterlagen wird der unterschriebene Antrag an den jeweiligen Rentenversicherungträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Hessen und sonstige Regionalträger, Knappschaft sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse) gesandt.
Abwicklung
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung empfehlenswert.
Sie benötigen
Ihren Personalausweis/Pass
Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
ggf. Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde)
Zeugnisse
Weitere Unterlagen auf Anfrage bzw. nach Absprache.
Soziales
Folgende Anträge können bei der Gemeinde Greifenstein aufgenommen bzw. abgeholt werden:
Anträge des Hessischen Amtes für Versorgung für schwerbehinderte Menschen
Anträge für Wohngeld (Mietzuschuss/Lastenzuschuss)
Anträge auf Hausbrandbeihilfe
Anträge für Grundsicherung
Anträge Rundfunkgebührenbefreiung
Anträge Elterngeld
Anträge auf Befreiung von den Kindergartenbeiträgen
Anträge auf Leistungen Bildung und Teilhabe
Ablauf
Alle Anträge – ausgenommen der Anträge des Hessischen Amtes für Versorgung – werden an die zuständige Kreisverwaltung weitergeleitet.
Abwicklung
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvereinbarung empfehlenswert.
Benötigt wird Ihr Personalausweis/Pass.
Weitere Unterlagen auf Anfrage bzw. nach Absprache.