die Gemeinde Greifenstein mit ihren Ortsteilen Allendorf, Arborn, Beilstein, Greifenstein, Holzhausen, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth und Ulm wurde als Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Im Rahmen der Dorfentwicklung können private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in alten Ortslagen (Fördergebiete) durch Gewährung von Zuschüssen gefördert werden.
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen und Hinweise zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und den notwendigen Verfahrensweg.
Terminvereinbarung und Antragsverfahren
Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Nähere Informationen zum Fördergebiet geben Ihnen die Ansprechpartner zum Thema Bauherrenberatung.
Welche Zuschüsse können gewährt werden?
Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 35 %, maximal 45.000 Euro, der zuschussfähigen Nettokosten pro förderfähigem Objekt/Gebäude, sofern die Maßnahmen die vorgeschriebene Mindestinvestitionssumme überschreiten. (Die Richtlinie des Dorfentwicklungsprogramms wird derzeit ...
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Für Bürgerinnen und Bürger/Eigentümer, die ein Haus im alten Ortskern bzw. im Fördergebiet ihres Ortsteils besitzen und dieses z. B. sanieren, umbauen oder erweitern möchten, bestehen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms verschiedene Fördermöglichkeiten. Fördermittel können u. a. für folgende ...