Gemeinschaftseinrichtungen
Dorfgemeinschaftshäuser
Die Gemeinde Greifenstein betreibt insgesamt acht Dorfgemeinschaftshäuser, zwei Gemeindehäuser mit Gemeinschaftsräumen und eine Mehrzweckhalle. Diese Gemeinschaftseinrichtungen können regelmäßig gegen Entgelt (Benutzungsgebühren und Nebenkosten) für die Durchführung von Familien- und Trauerfeiern sowie geselligen, kulturellen und gewerblichen Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. Zur Benutzung berechtigt sind in erster Linie die Einwohner und örtlichen Vereine. Andere Personen und Institutionen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.
DGH Beilstein
Sie finden das DGH:
Herborner Straße 38
35753 Greifenstein-Beilstein
DGH Greifenstein
Sie finden das DGH:
Lustgarten 5
35753 Greifenstein
Größe gesamt: 100 m² (Kleiner Saal 30 m²/großer Saal 70 m²)
Sitzplätze mit Tischen: 75
Sitzplätze ohne Tische: 100
Die aktuelle Gebührensatzung finden Sie hier