Ausweisdokumente rechtzeitig beantragen!
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auf die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu achten und die Neubeantragung - rechtzeitig vor Ablauf - bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Wege zu leiten (eine Terminvereinbarung ist dazu nicht mehr nötig).
Es wird ein biometrisches Passfoto benötigt, welches nicht älter als 6 Monate sein sollte.
Grundsätzlich muss jeder Antragsteller persönlich erscheinen und einmalig eine Urkunde im Original vorlegen, aus der die aktuelle Namensschreibweise hervorgeht. Benötigt wird daher bei
- ledigen Personen die Geburtsurkunde
- verheirateten Personen die Heiratsurkunde (auch wenn mittlerweile wieder geschieden oder verwitwet)
- erfolgter Namensänderung die entsprechende Bescheinigung.
Folgende Gebühr muss direkt bei Beantragung bezahlt werden:
Personalausweis | 37,00 € |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren | 22,80 € |
Reisepass | 60,00 € |
ab 1.1.2024: | 70,00 € |
Reisepass für Personen unter 24 Jahren | 37,50 € |
Da die Dokumente von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden, muss mit einer Wartezeit von 4 - 6 Wochen gerechnet werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 27.-29.12.2023 geschlossen ist und eine Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und insbesondere von Kinderreisepässen in diesem Zeitraum nicht möglich ist.
Kinderreisepässe
Ab 1.1.2024 können für Kinder nach aktuellem Stand keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden, sondern nur noch reguläre elektronische Reisepässe und/oder Personalausweise mit einer Gültigkeit von jeweils 6 Jahren. Dabei ist die Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr und eine Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr verpflichtend.
Eine Neuausstellung/ Verlängerung/ Aktualisierung von Kinderreisepässen ist in der Gemeindeverwaltung Greifenstein bis zum 22.12.2023 möglich. Da die Anzahl der vorhandenen Vordrucke für Kinderreisepässe begrenzt ist, bitten wir Sie, zeitnah vorbeizukommen.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck „Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses“, können Sie hier ausfüllen und ausdrucken oder bei der Gemeindeverwaltung im Passamt abholen.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die antragstellenden Kinder persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden müssen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Justine Weil Tel.: 02779 91 24-30, Birgit Schwahn Tel.: 02779 9 24-33 oder Julia Junker Tel.: 02779 91 24-34.